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Platz- und Betriebsordnung für den Verkehrsübungsplatz Hermeskeil

1. Jede Person, die das Übungsgelände befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Weisungen und Regelungen verbindlich an.

2. Die Bezahlung erfolgt vor Einfahrt am Kassenhaus beim Platzwart. (Preise siehe Aushang).

3. Jeder Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Anspruch auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen nicht.

4. Der Übungsplatz darf nur mit ordentlich zugelassenen und verkehrssicheren Kfz benutzt werden. Andere Kfz sind von der Benutzung ausgeschlossen.

5. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Übungsplatz betragt 30 km/h. Überholen sowie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist nicht zulässig. Im übrigen gelten Regeln und Bestimmungen der StVO.

6. Das Mindestalter des Fahrers betragt 16 Jahre. Sollte dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein , ist die Benutzung des Übungsplatzes mit einem Kfz ( PKW ) nur statthaft ,wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Kfz den Fahrer begleitet. Diese Begleitperson muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 18 Jahre alt sein.

7. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Das Betreten der Fahrbahn sowie anderer durch Fahrzeuge genutzter Flächen ist untersagt.

8. Bei Fahrtunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem dafür ausgewiesenen Platz zu parken.

9. Auf dem gesamten Übungsplatz besteht Rauchverbot, mit Ausnahme der dafür ausgewiesenen Plätze, Ebenfalls ist es untersagt, unnötigen Lärm durch Hupen, Laute Musik, hochdrehen des Motors usw. zu verursachen.

10. Alle auftretende Schäden oder Beschädigungen n sind sofort dem Aufsichtspersonal zur Kenntnis zu bringen. Jeder Benutzer, der den Übungsplatz befährt oder betritt, haftet für die von ihm verursachten Schäden. Dies gilt für Schäden an Fahrzeugen sowie Beschädigungen am Übungsplatz.

11. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person beschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche und andere Forderungen ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung oder Mithaftung.

12. Dem Platzbetreiber bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. wie beispielsweise die Beschränkung der Benutzeranzahl bei zu starker Belegung , Schließung von Teilabschnitten oder Schließung wegen Witterungseinflüssen ( Schnee ,Eisglätte).

13. Bleibt der Übungsplatz trotz schlechter Witterung, insbesondere bei Eis und Schnee geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in das Gelände, daß er sich mit den witterungsbedingten und den damit verbundenen Risiken und Gefahren bewußt ist und das erhöhte Risiko in Kauf nimmt.

14. Die Benutzungsgebühr des Platzes wird in einem gesonderten Aushang bekannt gegeben . Widerrechtliches befahren oder betreten wird zur Anzeige gebracht

15. Achtlos weggeworfener Abfall wird gegen Gebühr in Höhe von 25,-€ entsorgt.

16. Die Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Betreiber vorbehalten.

17. Im übrigen gelten die ansonsten gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.